Fehlende Sicherheitsgurte sind nicht alles. Wofür kann ein Auto-Passagier noch Bußgelder bekommen?

Das Mitfahren auf dem Beifahrersitz entbindet uns keineswegs von bestimmten Pflichten. Ein Beifahrer ist genauso wie der Fahrer ein Verkehrsteilnehmer und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Zu den Vergehen, für die die Polizei einem Passagier ein Bußgeld verhängen kann, gehören sowohl geringfügige Verstöße als auch schwerwiegende Verstöße, die zu erheblichen Strafen führen können. Mit etwas Pech und Gedankenlosigkeit kann ein Bußgeld von bis zu 350 Euro verhängt werden. Für welche Verstöße können Passagiere noch zahlen und welche Vergehen werden am häufigsten bestraft.

Ein Passagier kann mit einem Bußgeld belegt werden wegen:

  • Erlauben des Fahrens durch eine Person, die keine Fahrerlaubnis hat. Das Bußgeld beträgt 25 Euro.
  • Erlauben des Fahrens durch einen anderen Fahrer, wenn das Fahrzeug keine ordnungsgemäßen technischen Prüfungen hat oder wenn das Fahrzeug nicht mit den gesetzlich vorgeschriebenen Einrichtungen und Geräten ausgestattet ist. Das Bußgeld beträgt 10 bis 50 Euro.
  • Verschmutzung und Verunreinigung der Straße, z. B. durch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder Essensverpackungen. Das Bußgeld beträgt 10 bis 50 Euro.

Besonders wichtig ist, dass in den beiden oben genannten Fällen, die sich auf Dokumente und den Zustand des Fahrzeugs beziehen, der Passagier nur dann mit einer Geldstrafe belegt werden kann, wenn er der Fahrzeughalter oder Nutzer ist. Das heißt, er muss sich der oben genannten Probleme bewusst sein.

Ein Passagier ist nicht nur für den betrunkenen Fahrer verantwortlich!

Gemäß Artikel 96 des Verstoßgesetzbuches. Aufgrund dieser Bestimmung kann nicht nur ein Passagier bestraft werden, der das Fahren eines Fahrzeugs durch einen betrunkenen Fahrer erlaubt hat, sondern auch jemand, der Folgendes erlaubt hat:

  • einer Person, die nicht die erforderlichen Berechtigungen hat,
  • wissend, dass das Fahrzeug nicht über die erforderlichen Dokumente verfügt, die das Fahrzeug zur Nutzung berechtigen,
  • obwohl das Fahrzeug nicht mit den gesetzlich vorgeschriebenen Einrichtungen und Geräten ausgestattet ist.

Ein betrunkener Passagier kann ebenfalls einen Unfall verursachen!

In einigen Situationen wird dem Passagier eine gewisse Verantwortung für den Fahrer auferlegt, aber es gibt sogar umgekehrte Situationen, in denen der Passagier betrunken oder zu nervös ist. Aus diesem Grund kann ein Passagier einen Unfall verursachen oder eine Gefahr darstellen. Dies kann durch Panik oder Alkoholrausch verursacht werden. Wenn ein Passagier das Lenkrad übernimmt, die Handbremse betätigt oder während der Fahrt die Türen öffnet und dadurch einen Unfall verursacht oder Gefahr bringt, kann er sogar wegen des Verbrechens der Gefährdung des Lebens eines Menschen angeklagt werden. Für ein solches Vergehen drohen bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug. Wenn das Verhalten des betrunkenen Passagiers nicht zu einer so gefährlichen Situation geführt hat, kann der Passagier mit einem Bußgeld gemäß dem Bußgeldkatalog belegt werden, das um 120 Euro erhöht wird.

Der Eigentümer, Besitzer, Nutzer oder die Person, die ein Fahrzeug führt, das auf einer öffentlichen Straße, in einer Wohnzone oder in einer Verkehrszone von einer Person geführt wird, die unter dem Einfluss von Alkohol oder ähnlich wirkenden Substanzen steht, wird mit einer Geldstrafe belegt. In diesem Fall sollte beachtet werden, dass die Geldstrafe, die im Verstoßgesetzbuch vorgesehen ist, bis zu 1200 Euro betragen kann. Wenn es zu einem Unfall kommt, ist die Situation des Passagiers, der das Fahren erlaubt hat, noch schlimmer.

Ein Auto-Passagier ist ebenfalls ein Verkehrsteilnehmer und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Sowohl der Fahrer als auch alle Passagiere sind verpflichtet, sich anzuschnallen. Bei Nichteinhaltung dieser Pflicht droht ein Bußgeld von 25 Euro. Das Verstoßgesetzbuch legt dem Fahrzeughalter oder -nutzer die Pflicht auf, das Fahren durch eine Person unter Alkoholeinfluss zu verhindern. Ein Passagier kann als alleiniger Verursacher eines Unfalls oder einer Kollision angesehen werden. Im ersten Fall droht eine Freiheitsstrafe, im zweiten Fall ein Bußgeld von über 120 Euro. Ein Passagier kann auch für das Verschmutzen der Straße oder das Erlauben des Fahrens durch Personen ohne die erforderlichen Berechtigungen bestraft werden.

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